Frage an Eduard Oswald von Daniel B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Oswald,
wie werden sie gegen Unterhaltsarmut und Perspektivlosigkeit bei geschiedenen Männer vorgehen und was tun sie gegen Unterhalstschmarotzer die einen wie ich meine Verfassungswiedrigen Betreuungsunterhalt (meisst Frauen) für Luxusgüter ausgeben auf Kosten der Melkkuh Mann.
Warum werden Scheidungsmänner besteuert wie Jungesellen. Steigende Kosten im Bereich Rente, Pflege und Gesundheit aber die Gehälter bleiben gleich und der Unterhaltswahnsinn geht weiter. Warum spricht die Union von konservativen Werten wie "nach eheliche Solidarität". Warum wird uns Männern mit der neuen Reform der letzte Steuervorteil genommen? Wann hat diese staatlich legalisierte Unterhaltsabzocke ein Ende? Sehen sie das auch so das dieses marode Unterhaltssystem mit verantwortlich ist für den Demographischen Geburtenrückgang?
Sehr geehrter Herr Baumgartner,
aus vielen Einzelgesprächen sind mir die finanziellen Probleme und Risiken Geschiedener sehr bewusst. Die Union hat sich in den vergangenen Monaten gerade dafür eingesetzt, dass die finanziellen Risiken der Unterhaltspflichtigen angemessen und gerecht aufgeteilt werden, ohne dass die vom Grundgesetz vorgegebenen Werte von Ehe und Familie in Mitleidenschaft gezogen werden. Drei Punkte sind uns bei der Reform des Unterhaltsrechts besonders wichtig: Erstens - und darin bestand von Anfang an Einigkeit mit dem Koalitionspartner SPD - soll sich das Unterhaltsrecht in Zukunft in erster Linie am Kindeswohl orientieren, Kinder sollen deshalb in der unterhaltsrechtlichen Rangfolge an erster Stelle stehen. Ihre Absicherung muss unabhängig davon erfolgen, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.
Zweitens haben wir uns für den besonderen Schutz der Ehe bei der Ausgestaltung des Betreuungsunterhalts für die die Kinder betreuenden Expartner eingesetzt. Er oder sie muss sich auf eine in der Ehe begründete gemeinsame Lebensplanung, insbesondere wenn Kinder daraus hervorgegangen sind, in besonderer Weise verlassen können und auch vor der Konkurrenz anderer Ansprüche geschützt werden.
Drittens, und dies dürfte für Sie von besonderer Bedeutung sein, haben wir uns für Lastengerechtigkeit eingesetzt, indem die Obliegenheit, wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dadurch den ehemaligen Partner von Unterhaltsleistungen freizustellen, anders als nach geltendem Recht und anders als im Zypries-Entwurf vorgesehen, für nichteheliche wie eheliche Beziehungen gleich ausgestaltet wird. Die Frage, ab wann der ehemalige Partner wieder selbständig für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, soll nach unserer Vorstellung unabhängig vom rechtlichen Status der Partnerschaft geregelt und ohne strikte Fristen an praktischen Kriterien orientiert werden. Hierfür liefert das Bundesjustizministerium bis zum kommenden Montag einen Formulierungsvorschlag.
Die zwischenzeitliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsunterhalt bestätigt eindrücklich die politische und verfassungsrechtliche Position der Union in den Verhandlungen zum Unterhaltsrecht: Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche wie nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig. Im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts werden wir die Reform auf sichere Füße stellen. Ihre Anmerkungen werden hierbei ganz sicher Berücksichtigung finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Eduard Oswald MdB