Frage an Eduard Oswald von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Oswald,
zu Ihrer Antwort vom 22.6. an Frau Scheer betr. Kirchensteuerankoppelung an die Abeltungssteuer:
Lassen Sie Ihnen unangenehm erscheinende Fragen absichtlich unbeantwortet?
Der Berliner Abgeordnete Wolfgang Wieland behauptet in Abgeordnetenwatch:
Die JETZIGE (!!!) Regelung zur Abgeltungssteuer ermöglicht es der Berliner Landeskirche, auch ab 2011 Personen zur Kirchensteuer heranzuziehen.
Wo gibt es eine Bestätigung im Gesetz oder in der Begründung für Ihre gegenteilige Auskunft?
Sind Sie dafür, dass ab 2011 Abgeltungssteuer Zahlende bei der Kirchensteuer NICHT das Wahlrecht zwischen der Veranlagung durch das Finanzamt und dem Kirchensteuerabzug durch die Bank haben?
Wäre schon jetzt klar, dass ab 2011 bei der Entscheidung für die Abgeltungssteuer ein Wahlrecht bei der Kirchensteuer einen zu großen Verwaltungsaufwand verursachen würde?
Bleiben Sie im auch Falle eines bei der Kirchensteuer fehlenden Wahlrechts dabei, dass es ab 2011 bei der Kirchensteuer keine Rechtsbehelfsbelehrungen durch Banken geben kann?
Können Personen bei der staatlichen Datenbank Auskünfte über Daten und gfs. die Löschung falscher Eintragungen zur Religionszugehörigkeit verlangen?
Zusatzfrage zum von Herrn Spurzem erwähnten Verhalten der Berliner Kirche: Soll nach Ihrer Auffassung der Staat weiterhin das skrupellose Geschäftsgebaren der Kirche durch seine Mitwirkung unterstützen?
Bitte beantworten Sie ALLE Fragen, damit nicht erneut Nachfragen provoziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann
Sehr geehrte Frau Großmann,
zur Beantwortung Ihrer Fragen darf ich auf meine Anmerkungen zu der Anfrage von Herrn Spurzem sowie die vorherigen Antworten in Sachen Kirchensteuer verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB