
(...) Aber wir können nach übereinstimmender Einschätzung von einer Größenordnung von etwa 10 000 eingetragenen Lebenspartnerschaften ausgehen. Fraglich ist nun, ob wir für diesen relativ geringen Anteil, die durch die gleichgeschlechtliche Partnerschaft Pflichten eingehen, weitere Privilegien öffnen wollen und ob dies von der gesamten Gesellschaft angenommen würde. Sollte in der folgenden Diskussion zur Reform der Erbschaftsteuer eine Öffnung für Lebenspartnerschaften vorgenommen werden, wäre dies der erste Schritt im Steuerrecht. (...)