
(...) Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zuzahlung in Höhe von 225,00 Euro. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen bin ich mir bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit kritisch bewertet wird. Deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. (...)