
(...) Die Regelung zur Steuerfreistellung von Wohneigentum für Ehegatten und Lebenspartner dient neben dem Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums dem Ziel der Lenkung in Grundvermögen schon zu Lebzeiten des Erblassers. Insbesondere vor dem Hintergrund der krisenhaften Finanzmarktentwicklung seit dem vergangenen Jahr soll unterstützt werden, dass das Familiengebrauchsvermögen krisenfest erhalten bleiben kann. (...)