
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil von 2002 dem Gesetzgeber den Rücken für eine moderne Gleichstellungspolitik gestärkt. Nach wie vor steht dem ein insbesondere vom Koalitionspartner propagiertes konservatives Familienbild entgegen, das die Privilegierung der Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften erhalten will. (...)