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Edelgard Bulmahn
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Wolfgang K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Buhlman,

den Aufruf des LSVD zur Beendigung der steuerlichen Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnerschaften hat der SPD-Bundesverband im Gegensatz zu den Grünen oder der F.D.P. nicht unterstützt. Bedeutet das, dass die SPD-Bundestagsfraktion und der der SPD angehörende Bundesfinanzminister es bei der anstehenden Neuregelung der Erbschaftssteuer zulassen wollen, dass die eklatant ungleiche Behandlung von hinterbliebenen Partnern aus Ehen und aus eingetragenen Lebenspartnerschaften fortgeführt wird?

Im Unterschied zu anderen steuerlichen Fragen (z.B. Ehegattensplitting) liegt hier ein Auftrag des BVerfG vor und damit eine Position im bargaining-Prozess, die es der SPD im Verein mit der in dieser Frage eindeutigen Haltung der Oppositionsparteien im Bundestag erlauben sollte, dieses Anliegen unnachgiebig zu unterstützen. Wie ist Ihre eigene Position in dieser Frage und inwieweit entspricht sie der Linie Ihrer Fraktion und der SPD-Regierungsmitglieder?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kreutzberger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kreutzberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung fordern.

Die SPD hat sich schon früh dafür eingesetzt. So wollten wir bereits im Jahr 2000 mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaften auch deren steuerrechtliche Gleichstellung mit der Ehe durchsetzen. Dieser Passus des Gesetzentwurfes scheiterte jedoch an der CDU/CSU, die damals die Mehrheit der Stimmen im Bundesrat hatte.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil von 2002 dem Gesetzgeber den Rücken für eine moderne Gleichstellungspolitik gestärkt. Nach wie vor steht dem ein insbesondere vom Koalitionspartner propagiertes konservatives Familienbild entgegen, das die Privilegierung der Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften erhalten will.

Die SPD will bei der geplanten Reform der Erbschaftsteuer Freibeträge für gleichgeschlechtliche Lebenspartner einführen.

Schließlich sind eingetragene Lebenspartner gegenseitig unterhaltspflichtig, auch über eine Trennung hinaus, aber nach wie vor steuerlich und erbschaftssteuerrechtlich benachteiligt. Steuerlich werden sie momentan wie fremde Dritte behandelt.

Bisher ist offen, ob sich ein tragfähiger Kompromiss mit der CDU noch in dieser Legislaturperiode finden lässt. Möglich wäre, zwischen der Ehe und der Berücksichtigung als „fremder Dritte“ Abstufungen vorzunehmen, wie dies unlängst die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, vorschlug. Dies wäre zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Die SPD- Bundestagsfraktion wird sich auch in Zukunft weiterhin mit Nachdruck für eine rechtliche Gleichstellung insbesondere im Erbschafts- und Schenkungsfall einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn, MdB