
(...) Neben dem so genannten Grundversorgungsauftrag und einem gesetzlich definierten Programmauftrag zählt die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit zum unumstößlichen Selbstverständnis sowie zur explizit definierten Handlungsmaxime des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Meiner Überzeugung nach wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesen Pflichten mit der gegenwärtigen Programmausgestaltung gerecht. Ein von Ihnen in den Raum gestellter Spielraum für eine mögliche Zensur kann ich nicht feststellen. (...)