(...) Zu 1. Im EEG sind Vergütungssätze für Biomasseanlagen dermaßen geregelt, dass zwischen kleineren und größeren Anlagen aufgrund der spezifischen Stromgestehungskosten differenziert wird. Je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist, desto billiger kann sie Strom produzieren, desto näher befindet man sich am Herstellungspreis von konventionellem Strom, desto niedriger ist dann auch die Vergütung über das EEG. (...)
(...) Einfach ausgedrückt: Wenn Sie eine Anlage errichten, erhalten Sie eine Vergütungszusage in Abhängigkeit der Anlagenleistung. Für diesen Teil der Anlage bleibt die Vergütungszusage auch bestehen, sollten Sie die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt erweitern. (...)
(...) Auf Antrag führt die Clearingstelle bei den verbliebenen Zweifelsfällen Einzelfallprüfungen durch. Ich gehe davon aus, dass der Fachverband Biogas in nächster Zeit seinen Mitgliedern ebenfalls genauere Erläuterungen zum Bestandschutz des EEG geben wird. (...)
(...) Im EEG sind Vergütungssätze für Biomasseanlagen geregelt, die zwischen kleinen und großen Biomasseanlagen aufgrund der spezifischen Stromgestehungskosten differenzieren. Je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist, desto billiger kann sie Strom produzieren, desto niedriger ist die Vergütung über das EEG. (...)
(...) Solche Sperren werden von anderen Staaten wie Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Großbritannien oder Italien bereits angewendet. Hierzu wird die SPD-Bundestagsfraktion ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet vorlegen. Auf dieser Grundlage kann der Deutsche Bundestag Chancen und Risiken einer solchen Zugangssperre diskutieren und zeitnah eine verfassungskonforme und wirksame Lösung finden. (...)
(...) Im EEG sind Vergütungssätze für Biomasseanlagen geregelt, die zwischen kleinen und großen Biomasseanlagen aufgrund der spezifischen Stromgestehungskosten differenzieren. Je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist, desto billiger kann sie Strom produzieren, desto niedriger ist die Vergütung über das EEG. (...)