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Frage von Matthias D. •

Frage an Dirk Becker von Matthias D. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Becker,

wie rechtfertigen Sie, dass in einem Park gemäß neuem EEG (mehrere 500 KW Anlagen) nun einige Anleger besser gestellt werden.
Konkret werden insbesondere die Anleger besser gestellt, die zufällig in der richtigen Kommanditgesellschaft sind, nämlich in der, die zufällig als erstes an das Netz gegangen ist.

Ist das aus Sicht der SPD gerecht?

Ich würde gerne wissen, ob der entsprechende Ausschuss an einer Lösung dieses Problems arbeitet.

Viele Grüße

M. Dammann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Damann,

das ist der Systematik des EEG geschuldet, nachzulesen in den §§ 16 - 22 EEG 2009.

Einfach ausgedrückt: Wenn Sie eine Anlage errichten, erhalten Sie eine Vergütungszusage in Abhängigkeit der Anlagenleistung. Für diesen Teil der Anlage bleibt die Vergütungszusage auch bestehen, sollten Sie die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt erweitern. Für den neuen Anlagenteil berechnet sich die Vergütung anschließend auf Basis der Gesamtleistung der Anlage.

Das ist sehr wohl gerecht, werden doch durch solche gleitende Übergänge zwischen den Vergütungsstufen bei allgemein üblichen Anlagen Vergütungssprünge vermieden. Gibt es jedoch ein Konstrukt, bei dem eine Gesamtanlage auf mehrere Betreiberfirmen aufgeteilt wird, kann auf diesen Umstand aus meiner Sicht das EEG keine Rücksicht nehmen. Ich glaube auch nicht, dass es sich eine Mehrheit im Deutschen Bundestag zur Änderung der "Allgemeinen Vergütungsvorschriften" im EEG finden wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Becker, MdB