Frage an Dirk Becker von Jörg J. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Becker,
ich habe ihre Antwort auf die Frage von Herrn Dammann zur Aufhebung des Bestandsschutz im EEG 2009 gelesen und muß nun feststellen, dass ihre Antwort fast wortwörtlich der Antwort ihres Kollegen Christoph Pries an einen Herrn Rüschoff entspricht.
Dieses sieht mir nach einer von der Partei vorgegebenen Standardantwort aus. Sind die heutigen Abgeordneten der SPD nicht mehr in der Lage, eine eigene dedizierte Meinung zu einem Thema zu haben und diese mit eigenen Worten zu formulieren? Sie sind als Abgeordneter im Sinne des Grundgesetzes als unabhängiges, nur seinem Gewissen verpflichtetes Mitglied des Bundestages gewählt.
Bei dieser bisher in der Bundesrepublik noch nie dagewesenen Rechtslage, erwarte ich als Bürger, auf eine Frage eine entsprechende Antwort.
Wie stehen Sie, der Abgeordnete Dirk Becker, zur Frage des Bestandsschutz im EEG 2009 für räumlich zusammenhängende, technisch eigenständige Biogasanlagen.
Für eine eigenständige Antwort danke ich Ihnen.
Mit freundlichem Gruß,
Jörg Jagnow
Sehr geehrter Herr Jagnow,
Standardanfragen erhalten auch eine Standardantwort. Das hat nichts mit einem Mangel an einer "dezidierten Meinung" zu tun.
Aus den bisherigen Anfragen bei abgeordnetenwatch.de kennen Sie meine Meinung. Aber um es nochmals deutlich zu machen:
Ich sehe die Dinge bzgl. der Auswirkungen des EEG 2009 recht undogmatisch. Gäbe es eine Verunsicherung in der Biogasbranche über die Fälle hinweg, die zur Erlangung einer höheren Vergütung gezielt Anlagen in kleinere Module aufgeteilt haben, wäre ich sofort für eine politische Nachsteuerung bereit. Doch die aktuellen Entwicklungen der Dinge machen das jetzt - aus meiner Sicht - unnötig.
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Urteile zum Thema gesprochen. Und die Clearingstelle hat daraufhin ein erstes Empfehlungsverfahren für den Bereich Biomasse abgeschlossen. Damit lassen sich bis auf wenige Ausnahmen alle Zweifelsfälle (der bisher öffentlich genannten möglichen etwa 300 Problemstandorte) in der kommenden Zeit ausräumen.
Auf Antrag führt die Clearingstelle bei den verbliebenen Zweifelsfällen Einzelfallprüfungen durch. Ich gehe davon aus, dass der Fachverband Biogas in nächster Zeit seinen Mitgliedern ebenfalls genauere Erläuterungen zum Bestandschutz des EEG geben wird.
Momentan sehe ich daher nicht, was die Politik in Bezug auf den § 19 Abs. 1 EEG 2009 tun sollte.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Becker, MdB