Sehr geehrter Herr Krieger
(...) Der Schutz ist freilich nicht so stark wie der Schutz des Abgeordneten. (...) Ein Arzt ist - so wichtig seine Arbeit sein mag - nicht Mitglied eines Verfassungsorgans. (...)
(...) Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind wie jeder andere Bürger an Recht und Gesetz gebunden. Das vertrauliche Gespräch zwischen einem Abgeordneten und einem Bürger wird freilich durch Art. (...)
Sehr geehrter Herr Gausling,
offenbar werden beide Begriffe mit identischer Bedeutung amtlich benutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
(...) die Online-Durchsuchung in Verbindung mit einem Betretensrecht der Wohnung, in der der Computer steht, lehne ich strikt ab. Dazu müßte Art. (...)
(...) Ich befürworte mit Nachdruck die Ratifizierung der UNO-Konvention gegen Korruption. Mit der Qualität unseres Rechtsstaates hat diese Konvention indes herzlich wenig zu tun. (...)