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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Michael H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

zu der anstehenden Abstimmung der BKA-Novelle und der Befugnis zu Online-Durchsuchungen gibt es viel Kritik. Vor allem wegen des weitreichenden Eingriffs in die Privatsphäre.

Ich sehe noch einen ganz anderen Widerspruch in der Debatte zu Online-Durchsuchungen, der noch nicht hinreichend geklärt ist bzw. ein große Gefahr birgt.

Wenn ich richtig informiert bin, will die SPD verhindern, dass für die Installation eines Spähprogramms auf dem Zielcomputer das Eindringen der Wohnung untersagt sein soll. So bleibt nur noch die Einschleusung durch das Netz. Genau das halte ich für gefährlich. Programme, die sich heimlich durch das Netz in Computersysteme einnisten, sind Schad-Software. Sie umgehen Sicherheitsbarrieren eines Systems oder nutzen gezielt Lücken und Manipulieren Daten.

Wenn Online-Durchsuchungen bei der Verfolgung von schweren Straftaten notwendig sind, dann gibt es für mich keine andere Alternative, als die Installation der Spionage-Software durch eine autorisierte Person vor Ort durchzuführen. So bleibt die Einschleusung durch das Netz und der darin befindlichen Gefahren aus und es ist die Sicherheit gegeben, dass das System auch zur Zielperson gehört. Nur so kann eine „ordnungsgemäße“ Funktion gewährleistet werden.

Niemand kann bei der Einschleusung von Spionage-Programmen durch das Netz sicher sein, welche Auswirkungen das hat. Man kann davon ausgehen, dass jede Schadsoftware, die im Netz kursiert, analysiert wird. Das BKA soll sich der gleichen Methoden des „Cybercrime“ bedienen. Die Folgen sind unabsehbar und bringen noch mehr Unsicherheit für das Netz und der angeschlossenen Systeme. Und das führt zu weiterem Wettrüsten.

Finden Sie nicht auch, dass bei solchen höchst sensiblen Abhörmethoden die größtmögliche Sicherheit gegeben sein muss, und dass sie nur gegeben sein kann, wenn es autorisiertes Personal vor Ort macht? Genau wie bei der Installation von Mikrofonen und Kameras?

Mit freundlichen Grüßen
M. Hassel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hassel,

die Online-Durchsuchung in Verbindung mit einem Betretensrecht der Wohnung, in der der Computer steht, lehne ich strikt ab. Dazu müßte Art. 13 GG geändert werden. Ich halte das für völlig unverhältnismäßig. Ich habe sofort abgewunken, als CDU/CSU und Bundesinnenministerium solche Vorstellungen unterbreiteten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB