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Antwort von Dieter Wiefelspütz
SPD
• 15.11.2008

(...) Die Online-Durchsuchung ist kein technisches, sondern ein (lösbares) verfassungsrechtliches Problem. Über die Online-Duchsuchung hat in einem lesenswerten Urteil das Bundesverfassungsgericht entschieden, nicht der Bundesverband der Informatiker. (...)

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SPD
• 15.11.2008

(...) Wir haben uns anders entschieden. Dieser Aspekt der Online-Durchsuchung wird freilich nach einigen Jahren zu evaluieren sein. Verfassungsgerichtlich geboten ist jedenfalls die von Ihnen bevorzugte Regelung nicht. (...)

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SPD
• 14.11.2008

(...) Ich bin der Überzeugung, daß nur Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete - bei diesen Personen gilt Art. 47 GG - ein absolutes Auskunftsverweigerungsrecht haben sollten. Das ist geltendes (Verfassungs)Recht in Deutschland und hat mit Meinungsumfragen über das Ansehen von Berufen nichts zu tun. (...)

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SPD
• 15.11.2008

(...) die Online-Durchsuchung ist in Deutschland kein technisches, sondern ein verfassungsrechtliches Problem. Soll ich Sie an die Hand nehmen und Ihnen zeigen, wie die Online-Durchsuchung in den USA, in Israel, in China und in Rußland technisch überaus erfolgreich angewendet wird? (...)

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