Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
zuerst möchte ich ihnen meine Bewunderung aussprechen mit welcher Ausdauer sie die Fragen, welche oft nicht angemessen sind, beantworten oder zumindest mit Begründung zurückweisen.
Mit Interesse habe ich ihre Teilnahme an der "Berliner Phoenix-Runde" vom 13.11.08, in der es um das neue BKA-Gesetz ging, verfolgt. Zu diesem Thema gehört auch meine Frage:
Halten sie es nicht für sinnvoll , wenn bei einer Online-Durchsuchung oder einer akustischen Wohnraumüberwachung nicht nur ein Richter die Rechtmäßigkeit überprüft, sondern lieber zwei unabhängige Richter oder ein Richtergremium dies tut?
Da ja im Gegensatz zu einer Hausdurchsuchung der Betroffene nicht zwangsläufig von dieser Maßnahme gegen ihn erfährt und er somit nicht die Möglichkeit hat die Entscheidung des Richters von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen. Es also umso wichtiger ist, dass die anfängliche Entscheidung zur Online-Durchsuchung korrekt ist.
Im Vorraus vielen Dank für ihre Zeit und Mühe.
Hochachtungsvoll
Ihr Michael Gonsior
Sehr geehrter Herr Gonsior,
wenn ich einen Rat geben darf: Politiker sollten kein Objekt der Bewunderung, sondern Objekt kritischer Aufmerksamkeit sein.
Man kann in der Tat darüber reden, ob nicht der Senat eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs über die Anordnung der Online-Durchsuchung entscheiden soll. Wir haben uns anders entschieden. Dieser Aspekt der Online-Durchsuchung wird freilich nach einigen Jahren zu evaluieren sein. Verfassungsgerichtlich geboten ist jedenfalls die von Ihnen bevorzugte Regelung nicht. Erlaubt ist sie freilich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB