Frage an Dieter Wiefelspütz von Sebastian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort und die Aufklärung über die rechtlichen Grundlagen.
Leider sind Sie nicht auf meine eigentliche Frage eingegangen. Deshalb stelle ich Sie Ihnen noch mal:
Ihre Arbeit und die Ihrer Kollegen im Parlament in allen Ehren, aber mich würde interessieren, wie Sie Ihre Aussage begründen, da sich mir nicht erschließt, warum z.B. Gespräche zwischen Parlamentariern, zwischen Parlamentariern und Interessensverbänden, zwischen Parlamentariern und NGOs schützenswerter und somit wertvoller für die Gesellschaft sein sollten, als Gespräche zwischen Arzt und Patient.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie konkrete Beispiele nennen, könnten, die Sie sicherlich im Hinterkopf hatten, als Sie diese Aussage getroffen haben.
Desweiteren würde ich gerne wissen, warum es dann überhaupt Ausnahmen bei der Auswertung und Erhebung von Daten durch die Online Durchsuchung gibt, da doch das erklärte Ziel der Online Durchsuchung die Abschaffung sicherer Rückzugsräume von für Terroristen (Andernfalls "würden wir zulassen, dass es sichere Rückzugsräume für Terroristen gibt", warnte Schäuble. http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-beharrt-auf-heimlichen-Online-Durchsuchungen--/meldung/108955 gewesen ist.
Abschließend würde ich Sie bitten mir folgende Frage zu beantworten: Warum sind Priester, Strafvertreidiger und Rechtsanwälte ebenfalls als nicht durch das Grundgesetz besonders schützenswert eingestufte Berufsgeheimnisträger, nicht auch wie die Ärzte von der Ausnahme ausgeschlossen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Mühen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Rink
Sehr geehrter Herr Rink,
die Online-Durchsuchung ist in Deutschland kein technisches, sondern ein verfassungsrechtliches Problem. Soll ich Sie an die Hand nehmen und Ihnen zeigen, wie die Online-Durchsuchung in den USA, in Israel, in China und in Rußland technisch überaus erfolgreich angewendet wird?
Kriminelle können sich gegen nahezu jede rechtsstaatliche Ermittlungsmethode mehr oder weniger erfolgreich schützen. Gleichwohl sind die Ermittlungsbehörden immer wieder erfolgreich. Manchmal haben sie freilich auch das Nachsehen.
Haben Sie schon einmal davon gehört, daß Telefone erfolgreich abgehört wurden, obwohl doch jeder weiß, daß Telefone in der Regel nicht abhörsicher sind? Haben Sie schon einmal davon gehört, daß Täter immer wieder erfolgreich durch am Tatort hinterlassene Fingerabdrücke überführt wurden, obwohl sie sich leicht durch das Tragen von Handschuhen hätten schützen können?
Es gibt übrigens einen absolut sicheren, unüberwindbaren Schutz gegen Online-Duchsuchungen: Verzicht auf Computer. Da hilft auch keine BKA-Novelle.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB