(...) Wenn Sie der Auffassung sind, daß ich mich an an einem Angriffskrieg beteilige, müssen Sie Strafanzeige stellen. (...) Ich werde auch in Zukunft skandalöse richterliche Entscheidungen kritisieren. (...)
(...) Sehr geehrter Herr Schlüter, ich werde Ihnen nicht die technischen Details von Fahndungsmethoden erläutern - nicht einmal, wenn ich die technischen Details verstanden hätte.Die online-Durchsuchung kommt aus meiner Sicht nur bei der Aufklärung oder der Verhinderung schwerster Straftaten in Betracht, wenn andere Ermittlungsmethoden nicht erfolgreich sind. Eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine online-Durchsung existiert bislang nicht. (...)
(...) Ein Straftäter muß ja nur Handschuhe tragen - tut er aber nicht immer. Haben Sie schon einmal davon gehört, welche Bedeutung das Abhören von Telefongesprächen bei der Verbrechensaufklärung hat, obwohl es technische Vorkehrungen gibt, um sich polizeilichen Maßnahmen zu entziehen? (...)
(...) Sehr geehrter Herr Heger, ich halte es durchaus für möglich, daß die deutsche Beteiligung bei ISAF und ENDURING FREEDOM in Afghanistan Terroristen gegen unser Land mobilisieren kann.Ich denke, daß deutsche Soldaten noch viele Jahre in Afghanistan sein werden. (...)
(...) Ich nehme zur Kenntnis, daß Sie ein sehr mutiger Mensch sind - in der Anonymität. Zur Demokratie gehört GESICHT ZEIGEN. (...)
(...) Die online-Durchsuchung ist ein gravierender Grundrechtseingriff und wird niemals ein übliches Standard-Fahndungsmittel sein dürfen. Bei schwerwiegenden Straftaten halte ich die online-Durchsuchung aber für erforderlich, wenn anders nicht erfolgreich ermittelt werden kann. Die online-Durchsuchung ist vergleichbar mit dem großen Lauschangriff (Abhören einer Wohnung). (...)