Frage an Dieter Wiefelspütz von Jan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich wollte mich nur vergewissern, dass die E-Mails, die in diesem Thread
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12438412&forum_id=114457
zitiert werden tatsächlich von Ihnen sind?
Und falls ´ja´, weshalb gehen Sie prinzipiell nie auf Argumente ein, sondern attackieren stets den Fragesteller? M.E. zeugen Ihre Antworten von einer großen Arroganz dem Willen und der Meinung des Wählers gegenüber.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Kiwitter
P.S.: Schicken Sie jetzt allen den ´Bundestrojaner´ auf den Rechner, die hier unangenehme Fragen stellen? ;-)
Sehr geehrter Herr Kiwitter,
es gibt derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine online-Durchsuchung. Ich habe sehr früh darauf hingewiesen. Gegenwärtig sind online-Durchsungen deshalb nicht zulässig. Ich bin allerdings dafür, daß eine solche gesetzliche Grundlage geschaffen wird.
Die online-Durchsuchung ist ein gravierender Grundrechtseingriff und wird niemals ein übliches Standard-Fahndungsmittel sein dürfen. Bei schwerwiegenden Straftaten halte ich die online-Durchsuchung aber für erforderlich, wenn anders nicht erfolgreich ermittelt werden kann. Die online-Durchsuchung ist vergleichbar mit dem großen Lauschangriff (Abhören einer Wohnung). Deshalb müssen strengste rechststaatliche Sicherungen eingebaut werden. Das Gesetz wird deshalb zumindest einen Richtervorbehalt vorsehen müssen. Es muß gesetzlich geklärt werden, wie der absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gewürdigt wird. Schließlich muß die Benachrichtigung des Betroffenen geklärt werden. Das sind durchweg schwierige, aber lösbare Fragen. Das Gesetzgebungsverfahren hat nicht einmal begonnen. Ich habe eine Meinung geäußert, die auf meiner Überzeugung beruht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz