(...) ich weiß nicht, ob es eine Software gibt, die den Kernbereich privater Lebensführung "erkennen" kann. Ich glaube eher, daß es eine solche Software nicht gibt. (...)
(...) die SPD wird ihre Meinungsbildung zur Online-Durchsuchung im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsschutzgesetznovelle des Landes NRW abschließen. Es macht deshalb überhaupt keinen Sinn, wenn ich jetzt über Details einer gesetzlichen Regelung spekuliere. (...)
(...) Leiste ich deshalb "Widerstand gegen den Staat"? Das ist doch schlichtweg absurd. (...)
(...) wenn staatliche Behörden auf menschliche Kommunikation zugreifen, muß der so genannte Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleiben. Das gebietet Artikel 1 des Grundgesetzes. (...)
(...) Juli 2007 habe ich beantwortet. Meine Meinung hat sich nicht geändert. (...)
(...) In Deutschland sind diese Maßnahmen nicht erlaubt, weil es keine Rechtsgrundlage gibt. Ich bin mir sehr sicher, daß deutsche Behörden das geltende Recht einhalten. Ich bin mir nicht sicher, daß andere Personen oder Einrichtungen ebenso gesetzestreu sind. (...)