Frage an Dieter Wiefelspütz von Jürgen S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr . Wiefelspütz,
zunächst herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort vom 01.09.07.
Ihr grenzenloses Vertrauen in die Tätigkeit der von Ihnen genannten Bundesbehörden ehrt Sie, findet aber nicht meinen Beifall:
Abgesehen von privaten Mißbrauchsfällen, wie dem nachfolgend in der Berliner Zeitung aktuell berichteten,
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/tagesthema/682376.html
erinnere ich daran, dass die Grundrechte der Bürger als Abwehrrechte gegenüber dem Staat geschaffen wurden und als natürliche Menschenrechte eigentlich der Erwähnung im Grundgesetz nicht bedürften, wenn Ihre Annahme zuträfe, dass die Bürger bedenkenlos auf Sicherheitsbehörden und ihr Selbstverständnis von Recht und Gesetz vertrauen könnten, mal ganz abgesehen vom Widerstandsrecht der Bürger gemäß Art 20 Abs. 4 GG.
Ich frage daher nochmals, ob Strafbestimmungen gegen einen etwaigen Amts-Mißbrauch der Online-Überwachung vorhanden oder wenigstens vorgesehen sind. Im Gesetzentwurf vom Juli d.J. der jetzt in den Medien zirkuliert , kann ich jedenfalls keine entdecken.
Allerdings ist mir aufgefallen, dass der Richtervorbehalt an die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts am Sitz des BKA gekoppelt werden soll:
Bei der technischen und rechtlichen Komplexität der Angelegenheit frage ich mich, weshalb man ausgerechnet bei der Beurteilung der im Gesetzentwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes beschriebenen Grundrechtseinschränkungen der Bürger ein FGG-Verfahren wählt, welches sich bei Familienrechtsstreitigkeiten in 1. Instanz bewährt haben mag.
Halten Sie es mit mir nicht auch für zielführender, Online-Überwachungen - aber auch die übrigen unter Richtervorbehalt im BKA-Gesetz-Änderungsentwurf aufgeführten schweren Grundrechtseinschränkungen - der Kontrolle z.B. eines mit mehreren Berufsrichtern besetzten OLG-Senates am Wohnort Verdächtiger u.a. Zielpersonen anzuvertrauen, da Eilfälle auch nach Ihrer Einschätzung kaum anzunehmen sind?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Stutz
Sehr geehrter Herr Stutz,
die SPD wird ihre Meinungsbildung zur Online-Durchsuchung im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsschutzgesetznovelle des Landes NRW abschließen. Es macht deshalb überhaupt keinen Sinn, wenn ich jetzt über Details einer gesetzlichen Regelung spekuliere. Es ist nämlich durchaus offen, ob es überhaupt zu einer gesetzlichen Regelung kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz