Frage an Dieter Wiefelspütz von Jörg R. bezüglich Innere Sicherheit
Ergänzung zu meiner Frage vom 01.09. und Ihrer Antwort vom 03.09.
Daß "der so genannte Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleiben" muß, findet meine Zustimmung, Herr Wiefelspütz.
In diesem Zusammenhang wollte ich jedoch gerne von Ihnen wissen - und darauf bezog sich meine Frage vom 01.09. -, wo genau sich denn auf der Festplatte meines PC dieses von Ihnen so genannte und geschützte Schlafzimmer befindet, damit ich meine höchst persönlichen und intimen Dateien, die ich zu dem Kernbereich meiner privaten Lebensgestaltung zähle, dort beruhigt ablegen kann.
MfG
J. Ruster
Sehr geehrter Herr Ruster,
ich weiß nicht, ob es eine Software gibt, die den Kernbereich privater Lebensführung "erkennen" kann. Ich glaube eher, daß es eine solche Software nicht gibt. Das wird zu klären sein. Es ist aber auch vorstellbar, daß das komplette Ermittlungsergebnis einer Online-Durchsuchung ungeprüft einem Ermittlungsrichter vorgelegt wird. Der Richter entscheidet sodann, was verwertet werden darf.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aber ihre Meinungsbildung zur Online-Durchsuchung erst nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts abschließen. Es ist deshalb offen, ob die Online-Durchsuchung die Zustimmung der SPD findet.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz