(...) ich bin selber Verfassungsrechtler. Hätte ich Zweifel an dem Gesetz, würde ich es nicht befürworten. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Sie zitieren, finde ich im Übrigen sehr überzeugend. (...)
(...) ich war früher Richter und bin im "Nebenamt" leidenschaftlicher Rechtswissenschaftler. Sie müssen mich nicht unbedingt juristisch belehren wollen. (...)
(...) Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."Haben wir nicht ein wunderbares Grundgesetz? Ihr Problem ist, daß Sie nicht akzeptieren wollen, daß jemand nach intensiver Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung zu einem anderen Ergenis kommt als Sie. Und dann auch noch zu seiner Auffassung steht. (...)
(...) die Vorratsdatenspeicherung hat den Sinn, die Aufklärung schwerer Straftaten zu erleichtern. In Deutschland sind terroristische Straftaten eher selten. (...)
(...) auch BVerfGE 100, 313 )."Der Staat benötigt eine besondere Befugnisnorm, um auf Verbindungsdaten zugreifen zu dürfen, die bei Privatunternehmen aufbewahrt werden. In diesem Zusammenhang ist der Richtervorbehalt von Bedeutung. (...)
(...) Wer Handschuhe trägt, hinterläßt keine Fingerabdrücke. Nach Ihrer Logik müßten wir unverzichtbare Ermittlungsmethoden zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten abschaffen. Ein absurdes Ergebnis! (...)