Sehr geehrte Frau Sönmez,
Ihre Frage überfordert micht. Ich bitte Sie, Ihre Frage einem Mitglied des Rechtsausschusses oder dem Justizministerium zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau Sönmez,
Ihre Frage überfordert micht. Ich bitte Sie, Ihre Frage einem Mitglied des Rechtsausschusses oder dem Justizministerium zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
(...) Nebentätigkeiten sind nicht verboten, müssen aber - auch in finanzieller Hinsicht - transparent gemacht werden.Unsere Rechtsordnung setzt prinzipiell auf die Freiheit des Mandats und damit auf Verantwortung des Abgeordneten. Befangenheitsregelungen gibt es für den Bundestag nicht. Ein Abgeordneter entscheidet letztlich selbst, ob und wie er sein Mandat wahrnimmt. (...)
(...) 6 GG. Wenn ich das Aufenthaltsgesetz für verfassungswidrig gehalten hätte, hätte ich dem Gesetz nicht zugestimmt. (...)
(...) Das darf man nicht vergessen. Die jetzigen Versorgungsregelungen für Abgeordnete werden sich auf Dauer nicht halten lassen. Gleiches gilt für die Beamtenversorgung. (...)
(...) ich kann nicht erkennen, welchen Sinn es machen sollte, Brandanschläge auf Autos in der Bundesrepublik Deutschland mit den Taten der Geschwister Scholl oder mit dem Attentat auf Hitler zu vergleichen. Ich kann in Ihren Überlegungen keinen Sinn, sondern nur Unsinn erkennen. (...)
(...) einfache Kenntnisse der deutschen Sprache sind ein sehr niedriger Standard. Das Aufenthaltsgesetz ist seit etwa drei Monaten in Kraft. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Bundestag ein Gesetz ändert, das erst seit "vorgestern" gilt. (...)