Frage an Dieter Wiefelspütz von Ulrich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
seit einem Monat wohne ich mit meiner thailändischen Ehefrau zusammen in Bangkok, weil meine Frau nach der Novelle des Zuwanderungsgesetzes das Zertifikat Deutsch A 1 nur am Goethe-Institut in Bangkok erwerben kann. Bisher waren hier bei den Prüfungen immer rd. die Hälfte durchgefallen. Diese durchgefallenen Teilnehmerinnen hatten alle mind. 160 Stunden Lehrgänge am Goethe-Institut plus 160 Stunden Hausaufgaben hinter sich. Einige konnten auch schon insgesamt über 400 Stunden Vorbereitungszeit nachweisen.
Meine Ehefrau spricht fliessend Englisch und noch drei weitere Sprachen von ethnischen Minderheiten in Thailand. Ich veranschlage für meine Frau nach Abschluss des ersten Lehrganges insgesamt mind. 320 Stunden Vorbereitung zur Erlangung des Zertifikates Deutsch A 1. Kann es sein, dass Sie bei der von Ihnen genannten Stundenzahl von 30 Stunden eine Null vergessen hatten?
Wenn ja, wäre dann die Möglichkeit zu prüfen, ob die schwierigen Prüfungsbedingungen für das Zertifikat Deutsch A 1 verändert werden sollten ?
MfG Ulrich Stock, Assessor und Dipl.-Ing.
Sehr geehrter Herr Stock,
einfache Kenntnisse der deutschen Sprache sind ein sehr niedriger Standard. Das Aufenthaltsgesetz ist seit etwa drei Monaten in Kraft. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Bundestag ein Gesetz ändert, das erst seit "vorgestern" gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz