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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Alicia S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Alicia S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
Nach Aussage des Berliner Finanzrechtsexperten Prof. Hans-Peter Schwintowski ist das eine Gesetzeslücke mit dramatischen Auswirkungen, die der Gesetzgeber schnellstens ändern müsse, denn derzeit könnten Hedgefonds "auf diese Weise Leute von ihren Grundstücken entfernen…, die ordnungsgemäß ihre Kredite abzahlen." Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus brachte aktuelle Fallbeispiele.

Wird der Gesetzgeber diese gemeine und hinterhältige Lücke schließen?

Höflichst Alicia Sönmez

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Sönmez,

Ihre Frage überfordert micht. Ich bitte Sie, Ihre Frage einem Mitglied des Rechtsausschusses oder dem Justizministerium zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz