(...) ein Grundrechtseingriff bedarf einer klaren, verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage. Das "gezielte Ausspionieren" unbescholtener Bürger ist in unserem Land nicht zulässig. RFID-Chips sind nicht an sich problematisch. Es kommt darauf an, was mit dieser Technologie gemacht werden darf. (...)
(...) Selbstverständlich darf ein Homosexueller, der in einer eingetragen Lebenspartnerschaft lebt, ein Kind adoptieren. Nach wie vor können Lebenspartner freilich ein Kind nicht gemeinschaftlich adoptieren und zwar weder gleichzeitig noch nacheinander. (...)
(...) Ich schaue nicht zu, ich gestalte. Ich habe mich persönlich immer klar und eindeutig zur Notwendigkeit der Online-Durchsuchung bekannt. Ich bin für die milimetergenaue Umsetzung des Online-Urteils der Bundesverfassungsgerichts. (...)
Sehr geehrter Herr Padberg,
(...) Freilich, einen Automatismus zwischen dem lobenswerten Abschluß im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes und dem Beamtenbereich gibt es nicht. Über die Beamtenbesoldung entscheiden nicht die Tarifpartner, sondern entscheidet der Gesetzgeber. das ist ein sehr wichtiger Unterschied. (...)
(...) Freilich, einen Automatismus zwischen dem lobenswerten Abschluß im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes und dem Beamtenbereich gibt es nicht. Über die Beamtenbesoldung entscheiden nicht die Tarifpartner, sondern entscheidet der Gesetzgeber (Bundestag oder Landesparlamente). Das ist ein sehr wichtiger Unterschied. Es ist aber kein Geheimnis, daß die Höhe des Tarifabschlusses eine ausgesprochen wichtige Orientierung für die weitere Diskussion in den Parlamenten ist, wenn es um die Anhebung der Beamtenbezüge geht. (...)