Frage an Dieter Wiefelspütz von Björn K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
als SPD Abgeordneter im deutschen Bundestag würde ich gerne von Ihnen wissen, wie Sie, als eben jeder Abgeordneter, zu dem Vorwurf der Jungen Union (Baden-Württemberg) stehen, die da aussagt, dass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften keine Kinder adoptieren dürften.
Man spricht in diesem Zusammenhang über "seelische Entwicklungsstörungen bis hin zu starken Unsicherheiten in der späteren Partnerwahl" (so JU-Familienbeauftragte Frau Bettina Meier-Augenstein (Baden-Württemberg)), was wohl so viel bedeuten soll, wie homosexuelle Eltern = homosexuelles Kind.
Stimmen Sie dieser These zu? Oder glauben Sie, dass das, was man aus Baden-Württemberg (insbesondere aus der Jungen Union) hört, vorgezogener Wahlkampf ist?
Ich hoffe auf eine Antwort von Ihnen.
Ihr,
Björn Korzer
Sehr geehrter Herr Korzer,
Selbstverständlich darf ein Homosexueller, der in einer eingetragen Lebenspartnerschaft lebt, ein Kind adoptieren. Nach wie vor können Lebenspartner freilich ein Kind nicht gemeinschaftlich adoptieren und zwar weder gleichzeitig noch nacheinander.
Das verbietet § 1742 BGB. Danach dürfen nur Ehepaare ein Kind gemeinschaftlich adoptieren. Seit dem 1. Januar 2005 besteht jedoch nunmehr die Möglichkeit zur sog. Stiefkindadoption. Danach können Lebenspartner leibliche Kinder ihres Partners adoptieren (§ 9 Abs. 7 LPartG).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB