
(...) Ich befürworte das Modell, das in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein gefunden wurde. Vereinfacht ausgedrückt sieht dieses Modell vor: Anhebung der Abgeordnetenentschädigung bei Wegfall der Kostenpauschale und Wegfall der staatlichen Versorgung. Die Abgeordneten müssen aus den Mitteln der (erhöhten) Abgeordnetenentschädigung ihre Altersversorgung selber durch Beiträge in eine kapitalgestützte Versicherung sichern. (...)