Frage an Dieter Wiefelspütz von Hartmut Frank M. bezüglich Soziale Sicherung
Warum ist für eine Diätenerhöhung Geld da? Nicht aber für eine ALG II Anpassung?
Warum müssen ALG II Empfänger 2% vom Jahreseinkommen für die Beizahlen bei Rezepten, Praxisgebühren usw. bezahlen, wenn die Regelsätze die pure Existenz absichern sollen u. diese Zuzahlungen gar nicht im ALG II Satz vorgesehen sind?
Warum sind nur etwa 20 Euro für Strom vorgesehen? Davon bekommt doch niemand von den Stadtwerken die Wohnung beleuchtet, oder?
Ist es nicht Zeit die Kinderarmut, ALG II Armut und Perspektivlosigkeit bevorzugt zu theamatisieren und rasch zu handeln?
Sehr geehrter Herr Mueller,
Abgeordnetenentschädigung und ALG II haben nichts miteinander zu tun. Bei der Abgeordnetenentschädigung geht es um die Frage, was für ein Gehalt für ein sehr wichtiges Amt in unserem Staat angemessen ist. ALG II dient hingegen der Existenzsicherung. Es handelt sich um eine Sozialleistung für arbeitslose Menschen. Das ALG II gewährleistet das Existenzminimum. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Noch wichtiger: Es muß das Ziel sein, daß Arbeitslose wieder Arbeit finden und dann hoffentlich mehr als das Existenzminimum haben.
Schließlich: Ich werde der erneuten Anhebung der Abgeordnetenentschädigung nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB