(...) Zu Ihrem ersten Punkt: Ich habe diesem Gesetzentwurf trotz einiger Bedenken zugestimmt, weil es letztendlich Rechtspolitikern unserer Fraktion noch gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt z.B. für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ legen hohe Hürden fest. Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen (so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen), zu erreichen, ist positiv zu bewerten. (...)