Frage an Detlef Müller von Nicolle P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Müller,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ehrlich gesagt, ich bin einigermaßen überrascht, vor allem über folgenden Satz: "Ich habe auch deshalb mit "Ja" gestimmt, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."
Ist das Ihr Ernst? Halten Sie es tatsächlich für eine erfolgreiche Gesetzgebung, wenn diese erst vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden muss? Ich dachte bisher immer, vom Bundestag bestätigte Fesetzesvorlagen bedürften grundätzlich einer Konformität mit dem Grundgesetz???
Für eine Stellungnahme dazu wäre ich noch einmal sehr dankbar.
Herzliche Grüße
Nicolle Pfaff
Sehr geehrte Frau Pfaff,
in der Tat, sollten fast alle vom Bundestag beschlossenen Gesetze mit dem Grundgesetz konform sein. In der Realität ist dies auch der Fall. Allerdings hat es in der Geschichte öfters Klagen oder Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gegeben, die zu Änderungen geführt haben. Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das Gesetz der Telekommunikationsüberwachung beschlossen, obwohl sich das Bundesverfassungsgericht zum Thema Onlinedurchsuchungen in Nordrhein-Westfalen Anfang nächsten Jahres äußern wird. Inwieweit das Verfassungsschutzgesetz von NRW bestätigt wird, kann ich heute noch nicht absehen. Ich finde es ehrlich gesagt aber nicht schlimm, wenn bei so einer umstrittenen Entscheidung letztendlich noch einmal eine unabhängige Instanz ein Gesetz prüft und gegebenenfalls Änderungen einfordert. Dies ist für mich ein Zeichen für eine funktionierende Demokratie in unserem Land.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB