Thematisch bin ich für Ihre sehr spezifische Frage, die die 5G-Einführung an Hamburger Schulen betrifft, jedoch nicht die richtige Ansprechpartnerin. Dies sind entweder die Hamburger Kollegen oder der seit letztem Jahr neue Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Alois Rainer MdB.
Mir persönlich ist bis heute nicht bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den neuen Mobilfunkstandard 5G nachgewiesen ist.
(...) Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben eine Zusammenfassung über die Rechtslage zu Cannabis in verschiedenen Ländern erstellt. Bereits in der Einleitung steht: "Darüber hinaus ist in den meisten der untersuchten Ländern der Konsum von Cannabis erst in jüngster Vergangenheit entkriminalisiert bzw. legalisiert, sodass noch keine Daten zur langfristigen Entwicklung der Konsumraten vorliegen." (...)
die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch den Konsum von alkoholischen Getränken nehme ich sehr ernst
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 entschieden, dass es ein „Recht auf Rausch“ nicht gäbe und die Strafvorschrift daher nicht verfassungswidrig sei.