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Daniela Ludwig
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Frage von Matthias M. •

Frage an Daniela Ludwig von Matthias M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ludwig,

Bier und Wein sind in Deutschland ab 16 Jahren zu erhalten. Schnapps und Liköre ab 18 Jahren.

Warum sind angesichts der enormen gesundheitlich Schäden von Alkohol nicht sämtliche alkoholischen Getränke ab 18 Jahren zu erhalten.

Zudem ist Alkohol überall und zu jeder Zeit erhältlich (Supermarkt, Tankstellen, Bahnhöfen, etc.).

Warum gibt es Alkohol nicht nur in dafür vorgesehenen Fachgesprächen, welche man im idealfall erst ab 18 Jahren betreten darf?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Maier

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Maier,

die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch den Konsum von alkoholischen Getränken nehme ich sehr ernst. Die klaren Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) müssen vollumfänglich umgesetzt werden. Dafür trete ich ein. Das heißt kein Bier, Wein und für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Kein Schnaps, Grappa, Wodka und Likör an Jugendliche unter 18 Jahren. Ganz wichtig ist mir die Alkoholprävention für junge Menschen. Ich setze auf Aufklärung und Information, weil ich es für erfolgsversprechender halte, junge Menschen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol anzuhalten und generell eine Sensibilität für die potentiellen Gefahren des Alkohols zu schaffen. Das Ziel ist es, ein breites Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu schaffen. Dies zeigt Erfolge: Immer weniger 12- bis 17-jährige Jugendliche haben schon einmal Alkohol getrunken. Auch der regelmäßige Alkoholkonsum ging in dieser Altersgruppe in den vergangenen 14 Jahren zurück. Zudem ist das Rauschtrinken bei Jugendlichen im Jahr 2018 geringer verbreitet als in früheren Jahren.
Auch ich sehe Verbesserungspotential zur Frage der Verfügbarkeit von Alkohol in Deutschland. So halte ich das nächtliche Alkoholverkauf an Tankstellen für ein Ärgernis. Leider regeln die hierfür zuständigen Bundesländer dies uneinheitlich. Für mich ist unverständlich, dass das nächtliche Verkaufsverbot in Baden-Württemberg wieder aufgehoben wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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