
Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag ist von einer Beratung dieser Gesetzesnovellierung in der laufenden Legislaturperiode aktuell nicht mehr auszugehen. Dies ist bedauerlich, doch ich werde mich - sollte ich erneut in den Deutschen Bundestag einziehen können - in der kommenden Wahlperiode weiterhin für dieses sehr wichtige Thema einsetzen.