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Daniel Rinkert
SPD
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Frage von Uwe C. •

Warum verweigern Sie und Ihre Partei den Bürgern in Deutschland das Grundrecht auf Volksabstimmungen nach Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes?

Im Grundgesetz Art. 20 Abs. 2 steht:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Und dort steht vor dem Wort Abstimmungen ein "und", also nicht nur einmal bei Wahlen in der Legislaturperiode.

Gerade heute haben Sie im Bundestag viel von Demokratie und den demokratischen Parteien geredet. Sie und ihre "demokratischen Parteien" haben aber bisher den Bürgern in diesem Land das Recht auf Volksabstimmungen nach Art. 20 Abs.2 verweigert!

Wie sollen da Ihre Worte und Taten noch zusammen passen?

Haben Sie kein Vertrauen in die Demokratiefähigkeit der Bürger?

Haben Sie Angst davor, dass durch den Mehrheitswillen der Bürger, auch wenn es nur mal 51% Prozent sind, Entscheidungen der Regierenden rückgängig gemacht werden können?

Ihre Bürgerräte haben nur beratende Funktion. Ersparen Sie sich also einen entsprechenden Hinweis auf diese Räte.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen.

In Deutschland sieht das Grundgesetz auf der Ebene des Bundes eine Volksabstimmung – auch Volksentscheid genannt – nur für den Fall vor, wenn es um die Neugliederung der Bundesländer geht (Art. 29 GG). Dies lässt sich in erster Linie auf verfassungshistorische Gründe zurückführen. Denn bereits die Verfassung von 1871 wies repräsentative Elemente auf. In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde dann eine repräsentative Demokratie mit einer Direktwahl des Reichstages festgeschrieben.

Die repräsentative Demokratie als Form demokratischer Willensbildung bedeutet, dass politische Entscheidungen und die Kontrolle der Exekutive durch das vom Volk gewählte Parlament ausgeübt werden. Dies halte ich auch für sinnvoll, denn viele Fragen, über die der Bundestag entscheidet, können sehr komplex sein. Es bedarf einer konstruktiven Auseinandersetzung, die das Einbeziehen von Fachexpertise verlangt. Nur so lassen sich konsensbasierte und folgenorientierte Entscheidungen treffen.

Die demokratischen Rechte der Bevölkerung äußern sich hingegen durch die Teilnahme an Wahlen sowie durch Engagement in Parteien, Verbänden und Initiativen. Die hohe Wahlbeteiligung in den letzten Jahren verdeutlicht dabei deutlich, dass die Bürger:innen dieses Instrument aktiv nutzen.

Weiterhin gibt es auf Ebene der Bundesländer bei vielen Fragen die Möglichkeit des Volksentscheids. So haben die Bürger:innen in Bayern zum Beispiel 2010 ein striktes Rauchverbot in Gaststätten beschlossen. Auch in den Gemeinden können die Bürger:innen bei vielen politischen Fragen direkt mitbestimmen. Hier wird der Volksentscheid "Bürgerentscheid" genannt.

Aus den oben genannten Punkten bin ich gegen Volksentscheide auf Bundesebene.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert

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