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Frage von Johanna K. •

Weshalb blockieren sie notwendige Ergänzung zu dem Wohnungseigentumsgesetz hinsichtlich gerechter Kostenverteilung von Prozesskosten?

Nach Angaben von Katharina Willkomm (FDP) am 15.07.24 auf dieser Internetseite, haben sie Anfang Juli 2024 in ihrer Funktion als zuständiger Berichterstatter der SPD, nicht den Wunsch vorgetragen, dass es im WEG-Gesetz hinsichtlich der Kostenregelung von Prozesskosten ergänzungen geben soll. Obwohl auch manche SPD Abgeordnete für eine entsprechende Ergänzung sind. Durch Änderung zum 01.12.20 des WEG-Gesetz wurden Kläger von Anfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im WEG ergänzt wird, dass die Kläger von Anfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Anfechtungsverfahren gewonnen haben. Zumal in anderen Zivilverfahren die Klägerseite keine Prozesskosten hat, wenn diese im Verfahren obsiegt hat.

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