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Daniel Rinkert
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Frage von Erwin R. •

Wann soll abschließend der Beschluss zur Änd. des WEG hinsichtl. der Privilegierung für Balkonsteckeranlagen als privilegierte Maßnahme im Bundestag gefasst werden? Bundesratzustimm. erforderl.?

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. Juli 2024, auf welche ich Ihnen gerne antworte.

Der Deutsche Bundestag wird heute abschließend über die Privilegierung für Balkonsteckeranlagen entscheiden (Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen).

Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/121/2012146.pdf

Die SPD-Bundestagsfraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Damit stärken wir die Energiewende in den eigenen vier Wänden und machen die Wohungseigentümerversammlungen digitaler und rechtssicherer. 

Steckersolargeräte können mit diesem Gesetz einfacher installiert werden. Wir versetzen damit Mieter:innen und Eigentümer:innen in die Lage, selbst zu entscheiden, ob sie Steckersolargeräte bei sich zu Hause - z. B. auf Balkonen - installieren wollen. Damit ermöglichen wir einen einfachen, unbürokratischen Weg, die Energiekosten zu senken. Zudem beschleunigen wir den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.

Darüber hinaus machen wir die Wohnungseigentümergemeinschaft zukunftsfähig und rechtlicherer. Wir digitalisieren die Arbeitsweise der Wohnungseigentümerversammlungen und ermöglichen so eine bessere und einfachere Beteiligung an der Entscheidungsfindung. Wichtig ist dabei, dass wir die Rechte der Minderheit in der Wohnungseigentümerversammlung wahren. Ohne einen einstimmigen Beschluss in der Wohnungseigetümerversammlung muss es mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Wohnungseigentümer:innen in Präsenz geben. Die Novelle des WEG ist daher ein Fortschritt für Eigentümer:innen und Mieter:innen.

Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Rinkert

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