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Daniel Rinkert
SPD
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Frage von Ursula G. •

Sehr geehrter Herr Rinkert, Was unternehmen Sie gegen die schlimmsten Tierquälereien, die an den sogenannten Nutztieren verübt werden? Mit freundlichen Grüßen Ursula G.

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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. August 2024, auf welche ich Ihnen gerne antworte. 

Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir den Tierschutz als Auftrag des Grundgesetzes fest im Blick. 

Nach der Verabschiedung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) für Mastschweine in 2023 sollen mit dem ersten Änderungsgesetz in diesem Jahr sowohl Ferkel und Sauen als auch Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Produkte in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Anschließend wird die Kennzeichnung um Rind (Fleisch, Milch) sowie Geflügel (Fleisch, Eier) erweitert. Ziel ist die Kennzeichnung für den Verbraucher. Falls ein Tierhalter seine Haltungsform verbessern möchte, soll er dabei zukünftig unterstützt werden.

So haben wir dafür gesorgt, dass für den Start des Umbaus der Nutztierhaltung 1 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. In diesem Jahr startet das Förderprogramm mit den ersten 150 Mio. Euro. Durch ein Bundesprogramm zunächst für die Schweinehaltung, werden sowohl Um- und Neubauten als auch die laufenden Mehrkosten bei aufwendigeren Haltungsformen unterstützt. Das Baurecht wurde bereits angepasst, um diese Maßnahmen leichter zu ermöglichen.

Im nächsten Schritt gehen wir zudem die Änderung des Tierschutzgesetzes an. Hiermit sollen Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse angepasst werden. Hier wird unter anderem das Ziel der umfassenden Stärkung des Tierschutzes bei der Haltung und Nutzung von Tieren aktiv angegangen. Auch das umstrittene Thema der Anbindehaltung in Milchviehbetrieben ist Teil des Gesetzentwurfes. So soll die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – grundsätzlich verboten werden.

Bei den Nutztieren gehen wir konkrete Maßnahmen an, um die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (z. B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren. Außerdem wird es Maßnahmen geben, um die Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen. Schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden dabei effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften nach sich ziehen.

Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen somit, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen.

Zudem stehen den kontrollierenden Behörden künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung. Auch das wird den Tierschutz weiter stärken. Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen hilft den Behörden dabei, systemische Mängel im Schlachtprozess (z. B. mangelhafte Betäubungsgeräte) aufzudecken. Außerdem soll die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmalen durch ein Ausstellungs- und Werbeverbot sinken.

Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns bei den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen zur Änderung des Tierschutzgesetzes außerdem dafür ein, dass ein Verbot der Tiertransporte in sogenannte Hochrisikostaaten rechtssicher verankert wird. Es gibt jedoch erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, um diese Transporte zu unterbinden. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es eh unerlässlich, dass auf europäischer Ebene strengere Regelungen eingeführt werden. 

Die Verkündung des novellierten Tierschutzgesetzes ist derzeit für Dezember 2024 vorgesehen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, das heißt: Ab diesem Zeitpunkt gelten die geänderten Regelungen. Für einige dieser Regelungen sind längere Übergangsfristen vorgesehen, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich auf die geänderten Anforderungen einzustellen.

Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihr Engagement und eine klare Haltung gegen Tierquälerei.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Rinkert

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