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Daniel Rinkert
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Frage von Felix G. •

Ist dem Gesetzgeber bewusst, dass bei der amtsangemessenen Besoldung von Bundesbeamten Haushaltslagen kein Hindernis darstellen dürfen?

Sehr geehrter Herr Rinkert,

in Ihrer Antwort vom 23.05.2024 führen Sie aus, dass die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten und vom BMI im Grundsatz anerkannten Vorgaben zu einer amtsangemessenen Alimentation von Bundesbeamten einer gewissen Komplexität "nicht zuletzt durch die aktuelle Haushaltslage" zurückzuführen sei.

Wie stehen Sie als Parlamentarier dazu, dass das Exekutivorgan der Gewaltenteilung - mit oder auch ohne Hinweis auf die Finanzsituation - einen als verfassungswidrig anerkannten Zustand über Jahre hinweg toleriert? Auch der Deutsche Bundestag kann hier von sich aus aktiv werden und über seine Ausschüsse ein Gesetzesvorhaben einbringen um diesen Missstand abzustellen. Warum sehen Sie hier also keine Veranlassung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Juni 2024, auf welche ich Ihnen gerne antworte.

Sie verweisen auf meine Antwort zum selben Thema (Novelle des BBVAngG) vom 28. März 2024. In diesem Zusammenhang habe ich ausführlich dargelegt, bei welchen Aspekten ich die Herausforderungen im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Gesetzentwurfs sehe.

Im Lichte der Rechtsprechung erarbeitet die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf, der sowohl die Rechtslage als auch alle weiteren wesentlichen Aspekte mit berücksichtig. Ich habe Verständnis dafür, dass sich viele Menschen wünschen, dass es hierbei schneller vorangeht.

Jedoch werbe ich weiterhin ebenso für Verständnis, dass hierbei Sorgfalt vor Schnelligkeit zählt. Ein neuer Gesetzentwurf muss sowohl gerichtsfest sein als auch viele weitere sehr wichtige Vorgaben und Anforderungen erfüllen.

Da die Bundesregierung bereits intensiv an einem Gesetzentwurf arbeitet, wäre es meiner Ansicht nach nicht zielführend, wenn das Parlament in dieser Sache nun auch noch aktiv werden würde. Zumal auch hierbei auf dieselben Stellen zurückgegriffen werden würde, die aktuell auch schon den Gesetzentwurf für die Bundesregierung erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert

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