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Daniel Köbler
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Frage von Karin D. •

Welches konkrete Schutzkonzept hat das Land RLP für den Fall einer Bombadierung oder eines nuklearen Angriffs, und wo finde ich dieses? Wo finde ich die konkrete Lage der Schutzbunker?

Bitte verweisen Sie mich nicht auf die allgemeine Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz. Dort finde ich keine Einzelheiten, welches Katastrophenschutzkonzept RLP mit seiner besondern Disposition für einen (nuklearen) Angriff hat (Kaiserslautern, Ramstein).
Bitte verweisen Sie mich auch nicht an die Stadtverwaltung in Kaiserslautern. An diese habe ich mich schon gewendet. In Kaiserslautern gibt es keine Schutzbunker mehr.
Ich schreibe als Bürger, der sich konkret vor Ort in Kaiserslautern schützen, und auf einen Angriff vorbereiten will.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Sitzung der Enquete-Kommission 18/1 „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ des rheinland-pfälzischen Landtags am 22.03.2022 waren die öffentlichen Schutzräume in Rheinland-Pfalz bereits Thema.

Der Schutz der Zivilbevölkerung im  Verteidigungsfall liegt nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Eine der maßgeblichen Rechtsgrundlagen im Zivilschutz ist unter anderem das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG). Soweit die Ausführung dieses Gesetzes den Ländern einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände obliegt, handeln sie im Auftrage des Bundes (§ 2 Abs. 1 Satz 1 ZSKG).

Aus der Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Innenministeriums vom 18.03.2022 ergibt sich, dass seit September 2020 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Bewirtschaftung der öffentlichen Schutzräumen beauftragt ist. Der Bund habe allerdings bereits 2007 im Einvernehmen mit den Ländern beschlossen, die öffentlichen Schutzräume aus der Zivilschutzbindung zu entwidmen und den Eigentümern zu uneingeschränkten (privatwirtschaftlichen) Nutzung zu überlassen. Die Entwidmung sei nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums bereits weit fortgeschritten, so dass von den bundesweit 2000 öffentlichen Schutzraumanlagen bereits rund 1400 rückabgewickelt wurden.

Nach Angaben der BImA gibt  es in Rheinland-Pfalz noch fünf öffentliche Schutzräume, die bislang formal noch nicht entwidmet worden sind. Diese befänden sich in Mainz und Bitburg sowie in Worms, Neustadt an der Weinstraße und einem Dorf nahe dem US-Luftwaffen-Standort Spangdahlem in der Eifel. Allerdings sei die funktionale Erhaltung nach Angaben der BImA bereits 2007 eingestellt worden, so dass nicht von einer Einsatzbereitschaft dieses Anlagen ausgegangen werden könne.

Demnach gibt es auch in Rheinland-Pfalz keine öffentlichen Schutzräume mehr. Ob es vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Lage zu einer Änderung dieser Praxis kommt, ist derzeit noch offen. Bei der Innenministerkonferenz vom 01. bis 03.06.2022 wird das Thema Zivilschutz nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums auch mit Blick auf öffentliche Schutzräume behandelt.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Köbler

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