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Daniel Köbler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matthias W. •

Was tun Sie, damit die Menschen, die in Deutschland nicht an freien und gleichen Wahlen teilnehmen können, weil sie wohnungslos sind, wählen gehen können?

Ist es nicht makaber, Herr Köbler, dass ausgerechnet diejenigen, die unter der Mainzer Wohnungsnot am meisten leiden, faktisch von den Wahlen ausgeschlossen sind? Natürlich gibt es ein umständliches, bürokratisches Prozedere, um ihnen ihr Recht nicht ganz zu versagen (also auf dem Papier), aber das nimmt wohl niemand wirklich in Anspruch. Das Statistische Bundesamt geht von über 400.000 Wohnungslosen bundesweit aus (2022). Sind das Stimmen, auf die man verzichten kann oder gehören nicht auch diese Menschen zum Wahlvolk eigentlich dazu? Wo sehen Sie hierbei Ihre Aufgabe?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und zentral für die Beteiligung an der demokratischen Gestaltung unseres Gemeinwesens. Ein fester Wohnsitz darf keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen. Für uns steht daher fest, dass wir auch wohnungslosen Menschen ohne Meldeadresse die Ausübung des Wahlrechts ermöglichen müssen.

In der Vergangenheit haben wir uns bereits erfolgreich dafür eingesetzt, die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen in permanenter Betreuung zu streichen. Nun müssen wir es auch Menschen ohne festen Wohnsitz endlich ermöglichen, über die Zusammensetzung der kommunalen Räte mitzuentscheiden. Klar ist: Gerade wohnungslose Menschen leiden darunter, wenn ihre Belange und Interessen in den Räten nicht ausreichend berücksichtigt werden. Wir müssen außerdem darauf achten, dass die Registrierungsverfahren zur Wahl für wohnungslose Menschen möglichst einfach gehalten werden.

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