Warum werde ich mit 45 betreuten Personen nach dem Entwurf Betreuungsvergütungsveränderung, veröffentlicht vom BMJ am 16.9.2024 im Jahr 7.789,39 € weniger verdienen?
Sehr geehrter MdL Herr Köbler,
der Entwurf der BetreuungsvergütungsVERÄNDERUNG (...eine Erhöhung kann man das nicht nennen) liegt vor. Ich habe die neuen Vergütungssätze auf mein Portfolio der vorhandenen geführten Betreuungen angewendet. Im Jahr werde ich damit 7.789,39 weniger Umsatz bei gleicher Betreutenstruktur haben. Das gilt auch für viele mir bekannter Betreuungsvereine, mit denen ich Kontakt habe. Die Verpflichtung zur Zahlung von steigenden Tariflöhnen drückt die Vereine in die Insolvenz.
Meines Erachtens üben die Landesregierungen Druck auf das Bundesjustizministerium aus, lediglich eine Umverteilung der Vergütung u. keine Erhöhung der Vergütung umzusetzen. Wenige werden mit den Parametern dieser Kalkulation profitieren. Bei vielen passt dies jedoch nicht. Sie zerstören mit der Akzeptanz dieses Vorschlags ein funktionierendes Betreuungssystem. Kostenintensive Behördenbetreuungen drohen.
Joachim S.
Registrierter beruflicher Betreuer Alzey
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Betreuungsvergütung. Für unsere parlamentarische Arbeit ist es stets hilfreich, direkte Rückmeldungen von in der Praxis tätigen Personen zu erhalten.
Wir begrüßen zunächst, dass das Bundesministerium für Justiz mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern die dringend benötigte Reform der Vormünder- und Betreuervergütung einleitet und grundsätzlich auch eine Steigerung der Vergütungen vorsieht.
Gleichzeitig kritisieren wir, dass – bei allem Verständnis für die angespannte Haushaltslage des Bundes und der Länder – die Reform voraussichtlich nicht ausreichen wird, um hochqualifizierte Betreuer*innen gerade für schwierige und langwierige Betreuungsfälle ökonomisch abzusichern. Wir erwarten, dass im Rahmen der Verbändeanhörung eingegangene Stellungnahmen vom BMJ entsprechend berücksichtigt werden.
Es wird sodann – im Rahmen der gesetzgeberischen Kompetenz – Aufgabe des Deutschen Bundestags sein, diesen Entwurf kritisch zu würdigen und gegebenenfalls im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen herbeizuführen, wo sich diese als notwendig und möglich erweisen werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Köbler