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Daniel Köbler
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Frage von Markus K. •

Frage an Daniel Köbler von Markus K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Köbler,

ich habe eine Frage zum Rauchverbot in Gaststätten.
Soviel ich weiß lautet in RP die Reglung, dass man in kleinen Kneipen sowie in einem separaten Raucherraum großer Kneipen rauchen darf. In Räumen mit Tanzflächen ist es grundsätzlich verboten.
In meiner Stadt dominieren jedoch immer noch Raucherkneipen und dort sind die Getränkepreise auch niedriger als in Nichtraucherlokalen (die hier meistens eher Cafés sind), es gibt sogar eine Art Tanzlokal mit einer recht großen Grundfläche in dem geraucht wird.
Ist das rechtmäßig? Werden die Grünen das Rauchverbot unverändert lassen oder mehr einschränken? Im Parteiprogramm steht darüber nichts Konkretes.
Finden überhaupt Kontrollen zum Nichtraucherschutz in Kneipen statt?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Kuhn

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kuhn,

in Rheinland-Pfalz ist das Rauchen in Gasstätten grundsätzlich verboten. Erlaubt ist es ausnahmsweise in separaten Raucherräumen und in kleinen inhabergeführten Kneipen, die keine Speisen anbieten. Zunächst einmal ist es uns wichtig, dass diese, unserer Meinung nach, lückenhafte Gesetzeslage auch tatsächlich umsgesetzt wird zum Wohle der Gesundheit der GaststättenbesucherInnen. Wir wollen hier in Rheinland-Pfalz den bestehenden Flickenteppich beenden und in der Gastronomie einen konsequenten Nichtraucherschutz gewährleisten.

Beste Grüße
Daniel Köbler

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