Warum können Unternehmen, also juristische Personen, in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich hiermit gern beantworte.
In Deutschland gilt der Grundsatz „Societas delinquere non potest“ – die Gesellschaft kann sich nicht vergehen.
Anders als das Zivilrecht kennt das Strafrecht keine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen.
Dies geht auf die rechtsphilosophische Einordnung von Schuld als Merkmal von menschlichen Persönlichkeiten zurück.
Gleichwohl sind Unternehmen keineswegs außerhalb der Reichweite von Sanktionen!
Sie können nach deutschem und europäischem Recht Adressaten von strafrechtlichen Rechtsfolgen oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen sein:
- Einziehung, § 74ff. StGB, §§ 22ff. OWiG
- Verfall, §§ 73ff. StGB, § 29a OWiG
- Unternehmensgeldbuße nach §§ 30, 130 OWiG
- Unionsrechtliche Geldbuße (Art. 23 der wettbewerbsrechtlichen Verordnung (EG) Nr. 1/2003)
Darüber hinaus wollen wir als SPD die Regeln für faires Wirtschaften anpassen und haben uns zum Ziel gesetzt, die Voraussetzungen für eine effektivere Verfolgung von Organisationsversagen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baldy, MdB