Daniel Baldy
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SPD
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Frage von Claus S. •

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Baldy, warum wird in der Wahlrechtsreform die Besonderheit von CDU/CSU nicht berücksichtigt?

In Bayern tritt die CSU anstatt der CDU (Schwesterpartei) an. Die 5%-Klausel sollte somit nicht greifen.
Nach der Reform würde aber die CSU bei z.B. 4,9 % nicht mehr im Bundestag vertreten sein und das
Ergebnis von CDU/CSU verfälschen.
Direktkandidaten könnten m. E. entfallen und ersetzt werden durch Vor-Ort-Kandidaten, die den Vorzug
vor Listenkandidaten erhalten (um dem Sinn des Direktkandidaten zu entsprechen). Insgesamt 598 Abgeordnete und nicht wie in der Reform 630.

Daniel Baldy
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Wahlrechtsreform.

Ich unterstütze die Wahlrechtsreform und halte sie für einen guten Kompromiss.
Meine Einschätzung dazu können Sie hier nochmal nachlesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniel-baldy/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-abgeordneter-baldy-warum-geht-man-in-sachen-wahlrechtsreform-nicht-einfachere-wege-mit

Die CDU und CSU sind zwei eigenständige Parteien, die zur Bundestagswahl mit getrennten Listen und in verschiedenen Bundesländern antreten.

Sie bilden dann im Bundestag eine gemeinsame Fraktion.
Fraktionen müssen aber nicht nach Parteizugehörigkeit gebildet werden, sondern können frei organisiert werden.

Für das Wahlrecht ist die aufgestellte Liste entscheidend und nicht, welcher Fraktion ein:e Abgeordnete:r im Falle eines Wahlsieges beitreten möchte.

Die CSU wird daher nicht benachteiligt.
Dass sie nur in Bayern antreten möchte, ist ihre eigene Entscheidung.

Direktkandidat:innen erhalten auch im neuen Wahlrecht prioritär ein Mandat. Erst, wenn dann noch Sitze übrig bleiben, ziehen Personen aus den Landeslisten ins Parlament.

Allerdings müssen alle Sitze - auch die, die unter den Direktkandidat:innen verteilt werden - vom Zweitstimmenergebnis gedeckt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baldy, MdB

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