Kindergrundsicherung für Studierende bis 27?
Sehr geehrter Herr Baldy,
ist im aktuellen Entwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes noch geplant, das Grenzalter für die Einbeziehung Studierender von 25 auf 27 Jahre anzuheben?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir möchten die Regelungen zum Bezug der Kindergrundsicherung für Studierende analog zum aktuellen Kindergeld gestalten.
Entsprechend können dann Studierende im Erststudium bis zum Alter von 27 Jahren Kindergrundsicherung erhalten.
Neben der bereits erfolgten Aufstockung vieler Familienleistungen ist die Neugestaltung in einer Kindergrundsicherung ist in meinen Augen eine sinnvolle Verbesserung. Wir gestalten die Unterstützungsleistungen einfacher und erleichtern Familien, Hilfen, die Ihnen zustehen, auch in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, Ihnen damit weiterhelfen zu können.
Kommen Sie bei Rückfragen oder weiteren Anliegen gern auch mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baldy
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Mitglied des Bundestages
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