
Die Bundesrepublik steht weiterhin zu ihrer humanitären Verantwortung und gibt denjenigen Schutz, die Schutz bedürfen; dafür sind wir der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten und haben das Recht auf Asyl im Grundgesetz normiert. Klar ist aber auch: Zu einem funktionierenden Asylsystem gehören in letzter Konsequenz auch Rückführungen.