Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von Dagmar Schmidt
SPD
• 26.02.2024

Sollten sich bei einer Partei Anhaltspunkte und Verdachtsmomente ergeben, die darauf hindeuten, dass sie an der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung arbeiten, kann das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenso wie die Landesverfassungsschutzämter die Partei und deren Mitglieder beobachten lassen

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von Dagmar Schmidt
SPD
• 26.02.2024

Die Bundesrepublik steht weiterhin zu ihrer humanitären Verantwortung und gibt denjenigen Schutz, die Schutz bedürfen; dafür sind wir der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten und haben das Recht auf Asyl im Grundgesetz normiert. Klar ist aber auch: Zu einem funktionierenden Asylsystem gehören in letzter Konsequenz auch Rückführungen.

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