Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Reiner R. •

Wurde die Forderung von Herrn Scholz, unserem Bundeskanzler, schon umgesetzt? Vielen Dank für ihre Antwort.

Olaf Scholz: Bundeskanzler fordert "Abschiebungen im großen Stil"

"Wir müssen schneller und mehr abschieben", sagt Bundeskanzler Olaf Scholz. Dafür müssten die Behörden "rund um die Uhr" erreichbar sein.
20. Oktober 2023, 14:37 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE
Hier der ganze Artikel:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-10/olaf-scholz-bundeskanzler-abschiebungen-migration

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Migrationspolitik. Seit dem furchtbaren Angriffskriegs Putins auf die Ukraine hat die Bundesrepublik weit über eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen. Und auch aus anderen Kriegs- und Konfliktherden sind Menschen auf der Suche nach Sicherheit und sind gezwungen, zu fliehen: So kamen im letzten Jahr weitere knapp 330.000 Menschen aus anderen Drittstaaten nach Deutschland, um hier erstmalig um Asyl nachzusuchen. Die große Zahl der ankommenden Menschen stellt Bund, Länder und Kommunen aktuell vor große Herausforderungen. Insbesondere die Kommunen, die die Verantwortung vor Ort tragen, stoßen zunehmend an die Grenzen des Leistbaren bei Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration. Die vorhandene Infrastruktur ist dabei oft nicht ausreichend und so bemerken viele der vor Ort aktiven ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, dass eine menschenwürdige Unterbringung nicht mehr gegeben ist.

Die Bundesrepublik steht weiterhin zu ihrer humanitären Verantwortung und gibt denjenigen Schutz, die Schutz bedürfen; dafür sind wir der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten und haben das Recht auf Asyl im Grundgesetz normiert. Klar ist aber auch: Zu einem funktionierenden Asylsystem gehören in letzter Konsequenz auch Rückführungen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den letzten Jahren für pragmatische Lösungen für abgelehnte Asylsuchende gesorgt, die seit langem in Deutschland leben und gut integriert sind und ihr Einkommen selbstständig sichern.

Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag Mitte Januar 2024 mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die insbesondere den Forderungen und Wünschen der Länder, Kommunen und Sicherheitskräfte gerecht werden soll – immerhin sind sie es, die die Rückführungen durchzuführen haben. Wenn nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens feststeht, dass kein Schutzanspruch besteht und auch unter keinen Umständen ein Bleiberecht greift, müssen Menschen Deutschland zügig wieder verlassen – auch im Interesse der Integration der wirklich Schutzbedürftigen. Das gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder und ist auch für eine hohe Akzeptanz für das Recht auf Asyl in der Bevölkerung wichtig. Für diejenigen Menschen, die hier arbeiten möchten oder auf der Suche nach einem besseren Leben sind, ermöglicht das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz gute, praktikable Lösungen, um in unserem Land Fuß zu fassen.

Das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung ermöglicht schnellere Rückführungen von Ausländern ohne Bleiberecht in Deutschland und entlastet die Ausländerbehörden. Dafür sieht das Gesetz ein Bündel an Maßnahmen vor. Insbesondere beruhen diese auf den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Mai 2023. Wesentliche praktische Probleme wie das Untertauchen der abzuschiebenden Person sollen mit dem Gesetz angegangen werden. Dabei schöpfen wir den verfassungs- und europarechtlichen Rahmen aus und entlasten damit auch die Staatsanwaltschaften.

Zudem werden Regelungen zur erleichterten Ausweisung von Personen der Organisierten Kriminalität (Stichwort „Clankriminalität“) geschaffen. Künftig wird es zudem weitere Erleichterungen bei der Ausweisung von Intensivstraftätern und bei Straftaten mit antisemitischen und anderen Beweggründen geben. Darauf haben wir uns im parlamentarischen Verfahren geeinigt. Ebenso haben wir die Strafvorschriften für diejenigen verschärft, die mit dem Leid Anderer Geld verdienen: Schleuser können zügiger abgeschoben werden oder haben ein weit höheres Strafmaß zu erwarten.

Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war uns der Schutz und die Beachtung der Rechte von Minderjährigen in den Verhandlungen ein besonderes Anliegen. Daher haben wir nun gesetzlich festgeschrieben, dass Minderjährige grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft gehören und damit die bisher geltenden Regelungen zur Inhaftnahme Minderjähriger noch deutlicher gefasst. Das bedeutet ausdrücklich keine Schonung für jugendliche Intensivtäter!

Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums 16.340 Abschiebeverfahren durchgeführt, was 3.485 mehr Verfahren sind als im Vorjahr und somit eine Steigerung um 27 Prozent bedeutet. Das neue Rückführungsverbesserungsgesetz soll an dieser Stelle ansetzen und für eine konsequente Rechtsdurchsetzung sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dagmar Schmidt, MdB

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