Voraussichtlich heute wird eine neue Allgemeinverfügung im Ältestenrat beschlossen, die die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage, wie es die Maßgabe des Robert-Koch-Institutes vorsieht, umsetzt.
Um bei Todesfällen, die nach einem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen einen kausalen Zusammenhang festzustellen, sind sicher Obduktionen notwendig – die aber vom jeweiligen Arzt, bzw. der jeweiligen Staatsanwältin oder den Gesundheitsämtern der Länder angeordnet werden müssen.
Die Gesetzesänderung, die eine Verkürzung (bzw. auch Verlängerung) des Genesenenstatus ermöglicht, ist gedacht als ein flexibles Reagieren auf aktuelle wissenschaftliche Beurteilungen. Mit diesem Anspruch ist der Bundesgesundheitsminister angetreten, das Pandemiemanagement stärker an den wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten.
Leider kann ich nicht nachvollziehen, welche Maßnahmen Sie genau meinen. Sollten Sie auf die Impfpflicht ansprechen, so sehe ich die Impfpflicht als den richtigen Weg, um die Pandemie hinter uns zu bringen
Auch wenn derzeit davon ausgegangen wird, dass die als Omicron bezeichnete Mutante des Corona-Virus eine geringere Hospitalisierungsgefahr hat, können wir leider noch nicht von einer Endemie des Virus ausgehen.
Im Koalitionsvertrag wurde auf Druck der SPD zudem vereinbart, dass wir für die Rentnerinnen und -Rentner, die noch nicht von den Verlängerungen der Zurechnungszeit profitiert haben, Verbesserungen umsetzen werden.